Podologe/Podologin

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Tätigkeiten:

– Durchführen von medizinische Fußpflegemaßnahmen und Fußbehandlungen
– Behandlung von u.a. Warzen, Hühneraugen und eingewachsenen Nägeln
– Anfertigung von Orthosen (langlebige Druckentlastungen) und Nagelprothesen
– Beratung von Patienten

Tätigkeitsorte:

– In podologischen Praxen
– In podologischen Abteilungen von Rehabilitationskliniken und Krankenhäusern
– In Einrichtungen des Gesundheitswesens mit angeschlossenem podologischem Angebot, z.B. in Physiotherapiepraxen oder diabetischen Fußambulanzen

Dauer und Voraussetzungen:

– Ausbildungsdauer: 2 Jahre
– Bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen
– Schulabschluss: Rechtlich keine Vorgabe, i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
 
Weitere Zugangsvorraussetzungen:

– ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
– ggf. Führungszeugnis
– ggf. Nachweis über einen Impfschutz gegen Hepatitis A/B

Mögliche Ausbildungsbetriebe in der Region:

– Berufsfachschule für Podologie maxQ. im bfw- Unternehmen für Bildung in Oldenburg
– Podologie-Schule Hannover – Bundesfachschule für Orthopädie-Schuhtechnik