Tätigkeiten:
– Entwicklung von individuellen therapeutischen Konzepten für Patienten jeden Alters
– Behandlung von Personen mit Sprach-, Sprech- oder Stimmstörungen auf Basis einer ärztlichen Verordnung
– Beratung von Patienten, Angehörigen sowie Erzieher/innen in Sprachheil- und Sonderkindergärten
– Unterstützung von Schlaganfallpatienten beim Wiedererlangen ihrer Kommunikations- oder Schluckfähigkeit
Tätigkeitsorte:
– In Krankenhäusern bzw. Kliniken
– In Rehabilitationszentren
Logopädie-Praxen
– In psychologischen Praxen
– In Sprachheilkindergärten
– In Förderschulen
– In Heimen (z.B. für Kinder, Senioren, Menschen mit Behinderung)
– Bei Gesundheitsämtern
Dauer und Voraussetzungen:
– Ausbildungsdauer: 3 Jahre
– Bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen für Logopädie
– Schulabschluss: ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
Weitere Zugangsvoraussetzungen:
– ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
– phoniatrisches bzw. audiologisches Gutachten
– HNO-Test (Hals-Nasen-Ohren)
– ggf. (erweitertes) Führungszeugnis
– ggf. Mindestalter von 16 Jahren
Mögliche Ausbildungsbetriebe in der Region:
– Berufsfachschule für Logopäde gGmbH in Oldenburg
– Schule für Logopädie – Bildungsakademie der Gesundheit Nord – Klinikverbund Bremen gGmbH in Bremen-Hastedt